Informationen zur Batterierücknahme

 

 

 

Nach der Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet, Verbraucher auf

folgendes hinzuweisen:

Sie sind nach der Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus

zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer

kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen nach Anhang 1

Nr. 1 und 3 der Batterieverordnung, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne

sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als

schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.